Rechtsanwalt König & Kollegen

Die Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Mehr>>

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Dr. Andreas Saidi

Betreuungsrecht
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Mehr>>

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Erich König


Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Mehr>>

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Erich König


Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Mehr>>

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Erich König


Forderungseinzug / Inkasso
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen (Zession). Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Mehr>>

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Dr. Andreas Saidi


Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz dient dem Schutz von gewerblichen Leistungen, persönlichen Schöpfungen und redlichem Wettbewerb. Mehr>>

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Dr. Andreas Saidi


Luftverkehrsrecht

Luftfahrtrecht , auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht , bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt. Mehr>>

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Erich König


Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Mehr>>

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Erich König


Steuerrecht

Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Es handelt sich um ein Spezialgebiet des Öffentlichen Rechts, das durch ein besonderes Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet ist. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet - im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu. Mehr>>

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Erich König



Vertragsrecht

Ein Vertrag (altdeutsch geding) ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft. Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten Erfolges. Mehr>>

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Dr. Andreas Saidi


Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mehr>>

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Dr. Andreas Saidi



Quelle: http://de.wikipedia.org/